
Gesetzliche Krankenkassen
Als Vertragsarztpraxen für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen können wir die Therapie mit Kindern und Jugendlichen mit allen gesetzlichen Kassen abrechnen.
Privatversicherungen und Beihilfe
Für unsere psychotherapeutische Arbeit gelten die Sätze der Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder– und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP). Setzen Sie sich bitte vorab mit Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung, um die Bedingungen für eine ambulante Psychotherapie zu erfahren.
Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie die Kosten für Ihre Behandlung auch selbst übernehmen. In diesem Fall kann die Therapie ohne Antragsstellung begonnen werden. Es erfolgt keine Weiterleitung Personen- oder Krankheitsbezogener Daten an Ihre Krankenkasse.